Immer öfter verklagen Konzerne der fossilen Energiewirtschaft Staaten auf Schadensersatz, wenn die Regierungen berechtigte Klimaschutzmaßnahmen ergreifen. Die Grundlage für diese Klagen ist der 1998 abgeschlossene Energiecharta-Vertrag (ECT), dem bislang über 50 Staaten, darunter auch die Länder der EU, beigetreten sind.
Die im Vertrag enthaltenen Sonderklagerechte für Konzerne ermöglichen es Energiekonzernen und Investoren, Regierungen für klimafreundliche Gesetze abzustrafen. Allein 1,4 Milliarden Euro Schadenersatz verlangt etwa RWE für den von den Niederlanden beschlossenen Kohleausstieg. Auch in Deutschland hat der Energiecharta-Vertrag den anstehenden Kohleausstieg enorm verteuert. In vielen weiteren Ländern werden Pläne zum Ausstieg aus fossilen Energien allein schon durch Klageandrohungen bis zur Unbrauchbarkeit abgeschwächt, zurückgezogen oder erst gar nicht in Angriff genommen.
Doch inzwischen regt sich Widerstand. In ganz Europa fordern über 500 Klimawissenschaftler*innen, hunderte gemeinnützige Organisationen und mehr als 1 Million Menschen einen EU-Austritt aus dem Pakt. Mit dem Energiecharta-Vertrag stehen Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit eines globalen Klimaschutzes, zu dem sich die Staatengemeinschaft verpflichtet hat, auf dem Spiel.
Handelsexpertin Pia Eberhardt arbeitet als Campaignerin und Rechercheurin bei der Brüsseler NGO Corporate Europe Observatory (CEO). Sie setzte sich bereits gegen Handelsverträge TTIP und CETA ein und beschäftigt sich schon lange mit dem Energiecharta-Vertrag und den Gefahren einer Paralleljustiz für Konzerne.
Kostenlose Online Veranstaltung am 15. Juni 2021 von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr. Anmeldung bitte unter: https://oekom-verein.de/veranstaltung/pia-eberhardt-konzernschutz-vor-klimaschutz-der-energiecharta-vertrag-etc-als-gefahr-fuer-umwelt-klima-und-demokratie/