Mitmachen, Stiften & Spenden

Mitmachen

Werden Sie BürgerStifter*in!

Werden Sie BürgerStifterin oder BürgerStifter indem Sie mindestens 1.500 Euro in Form einer Spende oder Zustiftung der Bürgerstiftung München geben.

Wir begrüßen Sie als neues Mitglied mit einer Urkunde in unserer jährlichen Stifterversammlung. Dort lernen Sie andere Stifter*innen kennen und können sich aktiv mit Ihren Ideen in die Arbeit der BürgerStiftung München einbringen.

Mit unserem Rundbrief „Servus!“ informieren wir Sie regelmäßig über die Aktivitäten und Projekte der BürgerStiftung München.

 

Spenden Sie jetzt – und tun sie etwas Gutes für München!

Mit einer Spende geben Sie uns Geld, das wir sofort für ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Projekte in München verwenden können. Sie als Spender*in können die BürgerStiftung München oder ein Projekt ihrer Wahl begünstigen.

oder spenden Sie alternativ an:

Stadtsparkasse München
IBAN: DE81 7015 0000 0000 0093 81
BIC: SSKMDEMM

Stiften

Zustiftung

Zustiftungen erhöhen das Vermögen der BürgerStiftung München und stärken damit ihre Leistungsfähigkeit. Wenn Sie also hinter der Arbeit und den Projekten der BürgerStiftung München stehen, kann eine Zustiftung eine sinnvolle Alternative zur Gründung einer eigenen Stiftung sein. Ihr Kapital bleibt für die Ewigkeit angelegt und trägt dazu bei, dass auch in 50 oder 100 Jahren Gutes für München getan wird.

Als Zustifter*in begrüßen wir Sie mit einer Urkunde in der Stifterversammlung der BürgerStiftung München.

Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist eine besondere Art der Zustiftung in das Grundstockvermögen der BürgerStiftung München. Ab einer Zuwendung von mindestens 100.000 Euro können Zustiftungen von uns als Namensstiftung ausgewiesen werden. In einer schriftlichen Vereinbarung wird ihre Zustiftung sichtbar mit einem von Ihnen gewünschten Namen und Zweck verbunden. Die BürgerStiftung München fördert dann Ihrem Wunsch entsprechend Projekte oder Organisationen in München.

So können Sie einfach und unbürokratisch ihre „eigene“ Stiftung gründen.

Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung beruht auf einem Vertrag zwischen dem Stifter und der BürgerStiftung München. Als Stifter*in bestimmen Sie den Namen und den Zweck der Treuhandstiftung. Die BürgerStiftung München verpflichtet sich, die Stiftung entsprechend der von Ihnen vorgegebenen Satzung zu verwalten und das treuhänderische Vermögen getrennt vom eigenen Stiftungsvermögen zu halten.

Eine Treuhandstiftung bietet sich an, wenn Sie das Stiften erst einmal ausprobieren möchten.

Verbrauchsstiftung

Soll die Stiftung nur für einen vorab bestimmten Zeitraum bestehen, kann sie als Verbrauchsstiftung errichtet werden. Sie als Stifter*in bestimmen dann, dass das Vermögen für den von Ihnen bestimmten Zweck eingesetzt und verbraucht wird. Eine Verbrauchsstiftung muss für mindestens zehn Jahre errichtet werden, um die vom Gesetz geforderte „dauerhafte“ Erfüllung des Stiftungszwecks sicherzustellen.

Die Verbrauchsstiftung ist angesichts niedriger Zinsen eine zeitgemäße Variante.

Nachlass

Ein lebenswertes München auch in Zukunft – wir setzen uns dafür ein. Verleihen Sie uns die nötige Stärke über den Moment hinaus und bedenken Sie die BürgerStiftung München in Ihrem Testament.

Die Bürgerstiftung München bietet eine kostenlose Sprechstunde rund um das Thema Testamentsgestaltung an.

Die Termine für das  Jahr 2023 stehen noch nicht fest.
Falls Sie schon Interesse anmelden möchten, schreiben Sie uns bitte unter: buero@buergerstiftung-muenchen.de

Ferdinand von Stumm, Rechtsanwalt bei Weitnauer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in München, gibt einen kurzen Einblick in das Thema und steht für Ihre Fragen zur Verfügung.

Ehrenamt

Wir freuen uns über Menschen, die gerne mitmachen, eigene Ideen einbringen und umsetzen wollen.

Im Moment suchen wir:

JobMentor*innen

Vorständ*innen

 

 

 

Online Spenden

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