22. Juni 2026 // 19:00 bis 20:30 –
Der Whanganui-Fluss in Neuseeland erhielt 2017 als weltweit erstes Ökosystem die gleichen Rechte wie eine juristische Person. Dieser bahnbrechende Schritt, verankert durch den »Te Awa Tupua«-Act, beendete einen jahrzehntelangen Streit der indigenen Māori mit dem neuseeländischen Staat. Erstmals wurde ein Fluss und sein Ökosystem als »ein unteilbares und lebendiges Ganzes« mit all »seinen physischen und metaphysischen Elementen« und »intrinsischem Wert« anerkannt und als Persönlichkeit mit allen »Rechten, Befugnissen, Pflichten und Verbindlichkeiten einer juristischen Person« ausgestattet.
Diese Gesetzgebung in Aotearoa/Neuseeland gilt weltweit als umweltrechtliche Pionierleistung. Weitere Ökosysteme, in denen Māori leben, kamen in jüngster Zeit hinzu. In Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise findet die neuseeländische Gesetzgebung und Rechtsprechung zu den Rechten der Natur auch in anderen Ländern immer mehr Beachtung. Die Herangehensweise der neuseeländischen Eigenrechtsgesetzgebung ist bislang allerdings noch einzigartig. Dies steht im Zusammenhang mit ihrer besonderen Entstehungsgeschichte aus der indigenen Weltsicht der Māori über das Verbundensein von Mensch und Natur.
Der Vortrag wird einen Überblick über die Hintergründe und Inhalte der Eigenrechtsgesetzgebung in Aotearoa bieten, aber auch der Frage nachgehen, ob Rechte der Natur nach neuseeländischem Vorbild in Deutschland sowohl rechtlich zulässig als auch geboten und erforderlich sind.
Katharina Bader-Plabst hat 2017/18 in Auckland/Neuseeland ihren Masterstudiengang in Umweltrecht absolviert und wurde 2023 mit einer Arbeit über »Natur als Rechtssubjekt – die neuseeländische Rechtssetzung als Vorbild für Deutschland« an der Universität Augsburg promoviert. Sie arbeitet als Anwältin in der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und Partner und ist Lehrbeauftragte an der Hochschule Deggendorf.


